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Verband der Immobilien- verwalter Bayern e. V.


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Was sind die Aufgaben eines Verwalters?

Für das Berufsbild des Haus- und Wohnungseigentumsverwalters gibt es weder eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung noch eine gesetzlich geregelte Ausbildung und das, obwohl Immobilienverwaltung rechtliches, kaufmännisches und technisches Fachwissen erfordert.

Der CSU-Politiker Dr. Oscar Schneider, der 1982 bis 1989 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau war, formulierte es so: "Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums. Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischen Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch noch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter."


Zum Schmunzeln
Ein Hausverwalter erklärt seinen Beruf [56 KB]